Sachverhalt A. Die am XX.XX.1977 geborene A. (nachfolgend: die Versicherte oder Beschwerdeführerin) meldete sich im April 2005 zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an (act. 7.2/1). Die IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: IV-Stelle oder Vorinstanz) sprach ihr nach Durchführung der erwerblichen und medizinischen Abklärungen mit Verfügung vom 26. Mai 2008 eine halbe Rente zu, dies mit Wirkung auf den 1. Januar 2007 (act. 7.2/62).