Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 11. Februar 2020 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Die Verfügung vom 11. Februar 2020 sei aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerdeführerin mit Wirkung ab 1. Juni 2017 eine volle Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventualiter sei in Nachachtung des Untersuchungsgrundsatzes eine neue interdisziplinäre Begutachtung anzuordnen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz Die Beschwerde sei abzuweisen.