Im Schreiben von Dr. D. vom 30. Dezember 2019 an die IV-Stelle wies er darauf hin, dass, wenn die Arbeitsvermittlung des RAV dem Beschwerdeführer keine adäquate leichte Arbeit bieten könne wie z.B. sitzende Tätigkeit mit feinmechanischer Betätigung, Überwachungsaufgaben oder ähnliches, darauf zu achten sei, dass der Beschwerdeführer nicht zwischen Stuhl und Bank gerate (IV-act. 102). Im Bericht vom 16. Januar 2020 führte Dr. C. aus, dass in einer leidensadaptierten Tätigkeit keine dauerhafte schwerwiegende therapiefraktäre gesundheitliche Handicapierung vorliege.