Dr. C. stellte im Bericht vom 22. November 2019 fest, dass der Beschwerdeführer aufgrund der erneuten Knieoperation in einer leidensadaptierten Tätigkeit noch arbeitsunfähig bis zum Jahresende sei, folgend sei er mehrheitlich sitzend langsam wieder arbeitsfähig und nicht dauerhaft eingeschränkt (IV-act. 100). Im Schreiben von Dr. D. vom 30. Dezember 2019 an die IV-Stelle wies er darauf hin, dass, wenn die Arbeitsvermittlung des RAV dem Beschwerdeführer keine adäquate leichte Arbeit bieten könne wie z.B. sitzende Tätigkeit mit feinmechanischer Betätigung, Überwachungsaufgaben oder ähnliches, darauf zu achten sei, dass der Beschwerdeführer nicht zwischen Stuhl und Bank gerate (IV-act. 102).