Wenn man die kardiale Situation noch berücksichtige, bleibe der Beschwerdeführer arbeitsunfähig (IV-act. 99/3). Dr. C. stellte im Bericht vom 22. November 2019 fest, dass der Beschwerdeführer aufgrund der erneuten Knieoperation in einer leidensadaptierten Tätigkeit noch arbeitsunfähig bis zum Jahresende sei, folgend sei er mehrheitlich sitzend langsam wieder arbeitsfähig und nicht dauerhaft eingeschränkt (IV-act. 100).