Aufgrund der Kumulation der Diagnosen bestehe maximal eine 20%-ige Arbeitsfähigkeit, welche auf dem Arbeitsmarkt nicht verwertbar sei. Beim Valideneinkommen sei für das Jahr 2017 von Fr 79‘969.-- auszugehen und beim Valideneinkommen sei ein Leidensabzug von 25% gerechtfertigt, was eine Viertelsrente ab Juli 2017 ergebe (act. 1).