C. Gegen die Verfügung vom 5. Februar 2020 liess A. am 9. März 2020 mit den eingangs erwähnten Anträgen Beschwerde beim Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden erheben (act. 1). Die IV-Stelle beantragte mit Vernehmlassung vom 21. April 2020 die Abweisung der Beschwerde (act. 6). A. verzichtete stillschweigend auf eine Replik. Erwägungen