6.2 a) Anschliessend an vorstehende Erkenntnis stellt sich nun die Frage, wie sich der gesundheitliche Zustand der Versicherten nach ihrer Einreise in die Schweiz entwickelt hat. Gemäss oben dargelegter medizinischer Aktenlage (E. 3) stand die Versicherte auf Zuweisung ihres Hausarztes am 8. Juli 2011 erstmals in ambulanter psychiatrischer Behandlung im PZA. Dieses beschrieb eine mittelgradige depressive Episode. Die Beschwerdeführerin habe angegeben, sehr zu leiden unter ihrer Ungewissheit als Asylbewerberin und sie fühle sich in der Schweiz nicht sicher. Sie fühle sich müde und erschöpft, wenig belastbar, schlafe unregelmässig, grüble viel.