Überblickt man weitere Äusserungen der Versicherten, so hatte diese in ihrer IV-Anmeldung vom 23. Juni 2017 angegeben, ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen würden seit dem Jahr 2010 bestehen (act. 5.2/1). Im Rahmen der Anhörung im Asylverfahren, konkret am 19. November 2010, hatte sie derweil erklärt, die Depressionen würden seit zwei Jahren bestehen (act. 5.2/19, S. 13). An anderer Stelle im nämlichen Protokoll hatte sie etwa auch ausgeführt, sie leide seit längerer Zeit an Depressionen. Sie sei auch schon bei der Ärztekommission einer Stiftung gewesen, deren Bericht habe sie dem Arbeitgeber eingereicht. Momentan gehe es ihr aber gut (S. 7).