Seite 10 tenkundig ist, dass die Versicherte laut eigener Aussage bereits vor ihrer Einreise in die Schweiz, welche laut den Unterlagen des Asylverfahrens am 25. Oktober 2010 erfolgte, an Depressionen gelitten hatte. Es finden sich indes keine medizinischen Berichte im Dossier, welche den Schweregrad der Erkrankung bzw. deren Auswirkungen auf die Arbeits- und Leistungsfähigkeit beschreiben. Überblickt man weitere Äusserungen der Versicherten, so hatte diese in ihrer IV-Anmeldung vom 23. Juni 2017 angegeben, ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen würden seit dem Jahr 2010 bestehen (act.