6. 6.1 Zur Beurteilung der Frage, ob die Beschwerdeführerin die vorgenannten versicherungsmässigen Voraussetzungen gemäss Art. 6 Abs. 2 und Art. 36 Abs. 1 IVG erfüllt, ist in einem ersten Schritt zu prüfen, wann ihre gesundheitlichen Beschwerden begonnen hatten. Ak-