5.2/33.1, S. 5). Im Austrittsbericht vom 23. Oktober 2017 bezüglich des zweiten stationären Aufenthalts wurde ausgeführt, es sei zu einem freiwilligen Eintritt der Versicherten gekommen aufgrund einer Verschlechterung der schweren Depression. Die Patientin sei am 4. September 2017 in dekompensierter, tränenbrüchiger Verfassung auf der Psychotherapiestation vorstellig geworden. Sie habe berichtet, in Not zu sein, sie habe ihren Mietvertrag kündigen müssen, sie habe die Zahnarztrechnung des Sohnes nicht begleichen können, und sie merke, dass sie keine Kraft mehr habe, um solche und weitere Hürden zu meistern (act. 5.2/33.1, S. 2).