Sie habe den meisten Menschen gegenüber ein latentes Misstrauen entwickelt und sich immer wieder an Leib und Leben bedroht gefühlt. Immer wieder habe festgestellt werden müssen, dass schon geringe Belastungssituationen, die im Alltag an sie herangetragen wurden, zu einer erneuten Dekompensation führen konnten. Wo früher noch mit der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit im Teilzeitpensum habe gerechnet werden können, stelle nun schon die tägliche Bewältigung ihrer Alltagspflichten eine grosse Herausforderung für sie dar. Die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit sei bis auf weiteres ausgeschlossen (act. 5.2/27). 3.6