3.3 Bei den Unterlagen, welche die IV-Stelle bei den Migrationsbehörden einholte, liegt namentlich ein Bericht des PZA, Ambulante Psychiatrie, vom 21. November 2013. Laut diesem bestünden bei der Beschwerdeführerin die Diagnosen rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome und der Verdacht auf eine posttraumatische Belastungsstörung. Als Beschwerden seien von ihr angegeben wor-