Im April 2017 sei es zu einem traumatischen Vorfall gekommen, weshalb sie von der Opferhilfe zur Traumatherapie in ihrer Praxis angemeldet worden sei. Aufgrund einer hochgradigen Instabilität habe keine traumaspezifische Therapie durchgeführt werden können. Zur Stabilisierung des Zustandes sei die Beschwerdeführerin zur stationären Behandlung in das Psychiatrische Zentrum Herisau überwiesen worden (act. 5.2/13).