Aus psychiatrischer Sicht führte das PZA aus, die Patientin zeige aktuell keine Hinweise für eine posttraumatische Belastungs-störung, die Kriterien dazu seien nicht erfüllt. Es bestehe indes eine mittelgradige depressive Episode, differentialdiagnostisch sei zu klären, ob dies ein eigenständiges Krankheitsbild oder im Rahmen einer Anpassungsstörung zu deuten sei. Die Versicherte wirke sehr differenziert und zeige gute Ressourcen. Vorerst würden Termine in der Sprechstunde Heiden vereinbart, medikamentös sei das Antidepressivum Cipralex eingeleitet worden, als schlafanstossende Medikation Zolpidem (act. 5.2/10, insbesondere S. 10 ff.).