In der Türkei sei sie gewerkschaftlich aktiv gewesen und aufgrund ihrer Tätigkeit sei sie zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Sie habe sich in der Folge beim Schweizerischen Konsulat gemeldet und Antrag auf politisches Asyl gestellt. 4 Monate später sei sie in die Schweiz gebracht worden. Aus psychiatrischer Sicht führte das PZA aus, die Patientin zeige aktuell keine Hinweise für eine posttraumatische Belastungs-störung, die Kriterien dazu seien nicht erfüllt.