Am 27. Juli 2018 erliess sie alsdann einen Vorbescheid, gemäss welchem ein Anspruch auf eine IV-Rente abgelehnt wurde (act. 5.2/22). Hiegegen liess die Versicherte am 3. September 2018 durch die Organisation B. Einwand erheben (act. 5.2/27). Nach ergänzenden Abklärungen stellte die IV-Stelle der Versicherten mit Schreiben vom 16. Dezember 2019 weiterhin die vollumfängliche Abweisung des Renten-begehrens in Aussicht (act. 5.2/50). Nachdem die Versicherte von ihrem neuerlichen Recht zur Stellungnahme Gebrauch gemacht hatte, hielt die Vorinstanz schliesslich mit Verfügung vom 18. Februar 2020 an der Leistungsablehnung fest (act. 5.2/2.1).