A. Die am XX.XX.1974 geborene A. (nachfolgend: Versicherte oder Beschwerdeführerin) meldete sich im Juni 2017 zum Bezug von Leistungen der Invaliden-versicherung an, unter Angabe von Depressionen, Trauma und Rückenproblemen (act. 5.2/1). Die IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: IV-Stelle oder Vorinstanz) tätigte die erwerblichen und medizinischen Abklärungen. Am 12. Oktober 2017 teilte sie gegenüber der Versicherten mit, es seien keine Eingliederungsmassnahmen angezeigt (act. 5.2/14). Am 27. Juli 2018 erliess sie alsdann einen Vorbescheid, gemäss welchem ein Anspruch auf eine IV-Rente abgelehnt wurde (act.