Der eingeschränkten Belastbarkeit der Versicherten wurde im Rahmen der gutachterlichen Arbeitsfähigkeitsschätzung schon hinreichend Rechnung getragen. Ohnehin ist aufgrund ihrer guten persönlichen Ressourcen wie ihrer hohen Intelligenz, ihrer Bildung, Sprachbegabung oder auch aufgrund ihres Alters nicht zu erwarten, dass sie bei der Verwertung ihrer verbleibenden Arbeitsfähigkeit gegenüber dem Durschnitt benachteiligt ist. 4.4 Gesamthaft resultiert bei Gegenüberstellung der Vergleichseinkommen eine Erwerbseinbusse von Fr. 16‘462.-- bzw. ein IV-Grad von 25% ([Fr. 16‘462.-- / Fr. 54‘581.--] x 100). Ein Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung ist damit nicht gegeben. Die