Im Januar 2016 kehrte sie in die Schweiz zurück, wo sie ein Studium der Kunsttherapie in Angriff nahm und daneben wiederum in verschiedenen Jobs tätig war (vgl. Protokoll Assessmentgespräch vom 27. Oktober 2017, IV-act. 17). Mit Blick auf den bisherigen Verlauf der beruflichen Aktivität der Versicherten ist vorliegend festzustellen, dass eine angestammte Tätigkeit nur schwer definiert werden kann. Darüber hinaus präsentiert sich das Einkommen gemäss IK-Auszug auch sehr schwankend. Aufgrund dessen ist hier die Bemessung des Valideneinkommens - gleich wie das Invalideneinkommen - gestützt auf LSE (Ausgabe 2016) vorzunehmen.