Umgekehrt trägt der Gutachter auch der eingeschränkten Belastbarkeit der Versicherten Rechnung, indem er fordert, es müsse sich um einen Arbeitsplatz handeln, der frei von Zeitdruck, sozialer Turbulenz und hoher physischer Anforderungen sei. Darüber hinaus äussert sich der Gutachter auch zu früheren Beurteilungen und weist darauf hin, während Therapeuten rasch bereit seien, ihren nichtarbeitenden Klienten eine volle Arbeitsunfähigkeit zu attestieren, sei der Gutachter doch eher gehalten, eine differenzierte Analyse derjenigen Hinderungsgründe vorzunehmen, welche diese schwerwiegende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit bewirkten, wobei diese