Seite 10 tragen. Der Gutachter nahm sehr auf frühere Einschätzungen Bezug und erläuterte dazu, es könnten gegenüber der aktuellen diagnostischen Klassifizierung im Grunde keine grossen Unterschiede aufgezeigt werden. In ihrer aktuellen Verfassung würde man die Explorandin aber nicht mehr als voll ausgeprägte Persönlichkeitsstörung diagnostizieren wollen, ausserdem könne heute sicher nicht mehr von einer schweren depressiven Verstimmung die Rede sein, wobei Rezidive natürlich nie ausgeschlossen seien.