Entgegen den Vorwürfen der Beschwerdeführerin setzt sich zudem das Gutachten mit der Suchtproblematik hinreichend auseinander. Demnach würden heute kaum noch Anhaltspunkte bestehen, dass die Problematik das alltägliche Funktionieren der Beschwerdeführerin wesentlich beeinträchtige, auch wenn keine Vollabstinenz bestehe. Rückblickend scheine sich im Zuge einer „Adoleszentenkrise“ eine passagere Opioidabhängigkeit eingestellt zu haben.