Damit entstehe das Bild eines abgeschirmten Ateliers mit relativ freier künstlerischer Betätigung. Eine Leistungseinschränkung könnte unter dem Strich durch weitere depressive Episoden mit Hospitalisationen oder weitergehender Arbeitsunfähigkeit zustande kommen. Daneben sei die Belastbarkeit aufgrund der emotionalen Instabilität und Hypersensitivität als limitiert anzunehmen, wobei dies sehr von der gewählten Tätigkeit abhänge. Von daher dürfte auch hier gelten: 40% Leistungseinschränkung in einer Dienstleistungstätigkeit unter optimalen Bedingungen (max. 25% Leistungseinschränkung bei einer kreativen Tätigkeit).