Seite 6 Phänomene der dysfunktionalen Beschwerdebewältigung nachweisbar seien. Selbstlimitierung scheine zu bestehen, allenfalls eine leichte Verdeutlichungstendenz, wenn es um die Schilderung der eigenen Missbefindlichkeit gehe. Was frühere Einschätzungen angehe, so könnten gegenüber der aktuellen diagnostischen Klassifizierung im Grunde keine grossen Unterschiede aufgezeigt werden.