Schliesslich frappiere auch ein augenscheinlicher Widerspruch zwischen Risikofreudigkeit, wenn es z.B. um den Genuss illegaler Drogen gehe und ihrem akzentuierten Vermeidungsverhalten, wenn es darum gehe, leistungsmässige Herausforderungen anzugehen, was aber im Grunde nicht durch eine krankheitswertige Störung erklärt werden könne. Was die Präsentation ihres Beschwerdebildes angehe, müsse gleichwohl gesagt werden, dass die Explorandin bei dieser Untersuchung einen weitgehend authentischen Eindruck hinterlassen habe, sodass nicht unbedingt von einem maladaptiven Krankheitsverhalten gesprochen werden könne, zumal höchstens diskrete