Auf dieses Telefonat folgte weder eine Reaktion der IV-Stelle noch des RAD. Obwohl letzterer gegenüber der behandelnden Fachärztin die Wichtigkeit der schnellstmöglichen Information der IV-Stelle für den Fall, dass die Behandlung vor Ende von 3 Monaten beendet werden sollte, betonte und ausführte, dass in diesem Fall die Beschwerdeführerin von der IV-Stelle auf ihre Mitwirkung hingewiesen werden müsse (IVact. 76-1).