Nachdem die IV-Sachbearbeiterin noch die Berichte über die Blutkontrollen angefordert hatte, kam Dr. F._____ , Fachärztin Psychiatrie und Psychotherapie, im Bericht vom 23. August 2018 zum Schluss, dass die der Beschwerdeführerin auferlegte Behandlungsauflage nicht erfüllt worden sei, sich der Medikamentenspiegel für die therapeutisch eingesetzten Medikamente aber im Wirkspiegelbereich befinde (IV-act. 83 und IV-act. 85).