Seite 5 Erkrankung sei eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt eher unwahrscheinlich. Die Beschwerdeführerin sei aus psychiatrischer Sicht weiterhin zu 100% arbeitsunfähig (IVact. 81). Nachdem die IV-Sachbearbeiterin noch die Berichte über die Blutkontrollen angefordert hatte, kam Dr. F.__