2.6. Am 27. Juni 2018 teilte die behandelnde Fachärztin Dr. D.______ der Sachbearbeiterin der IV-Stelle telefonisch mit, dass die Beschwerdeführerin 10 Wochen stationär behandelt worden sei und auf eigenen Wunsch am 29. Juni 2018 austrete, um mit ihrer Familie 4 Wochen in die Türkei zu fahren. Nach ihrer Rückkehr werde sich die Beschwerdeführerin in ambulante Behandlung bei Dr. E.______ , Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie, begeben (IV-act. 78). Die IV-Sachbearbeiterin forderte mit Schreiben vom 2. Juli 2018 beziehungsweise mit Mahnschreiben vom 6. August 2018 im Psychiatrischen Zentrum den Austrittsbericht an (IV-act. 79 und IV-act. 80).