Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 8. Januar 2019 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: in der Beschwerde vom 9. Februar 2019: 1. Die Verfügung vom 8. Januar 2019 sei aufzuheben, und der Beschwerdeführerin mit Wirkung spätestens ab September 2015 mindestens eine halbe IV-Rente zuzusprechen. 2. Eventualiter sei unter Aufhebung der Verfügung das Verwaltungsverfahren weiter zu führen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin.