In diesem Sinne drängen sich weitere Abklärungen auf. Dazu ist der Fall an die Vorinstanz zurückzuweisen, damit sie eine externe Begutachtung veranlasse, welche sich über die Frage der Unfallkausalität der ab Dezember 2017 dokumentierten Beschwerden bzw. der damaligen Operation äussert. Im Anschluss daran wird die Vorinstanz über ihre Leistungspflicht neu zu verfügen haben. 6. 6.1 Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. a ATSG).