Und letztlich hatte – ungeachtet der vorbestehenden degenerativen Veränderungen – offenbar erst der Unfall vom 23. Januar 2016 beim Versicherten zu Beschwerden geführt, was zumindest im Sinne eines Indizes für deren Unfallkausalität spräche. Betrachtet man schliesslich weitere Feststellungen im nämlichen OP-Bericht von Dr. H., so stellt die Angabe, dass die Schmerzen „wieder exazerbieren“ ebenso ein Indiz dar, dass zwischen den beiden Operationen nie eine vollständige Beschwerdefreiheit bestand.