vgl. oben E. 5.2) aufschlussreich. Es wurde dort wie gesehen die Diagnose Cervikale Diskushernie C6/7 mit „therapieresistentem Schmerzsyndrom“ gestellt. Diese Angabe sagt zwar nichts über das Ausmass der Beschwerden aus, muss aber eben dahingehend verstanden werden, dass seit dem Unfall vom 23. Januar 2016 durchgehend eine gewisse Beschwerdesymptomatik bestand. Und letztlich hatte – ungeachtet der vorbestehenden degenerativen Veränderungen – offenbar erst der Unfall vom 23. Januar 2016 beim Versicherten zu Beschwerden geführt, was zumindest im Sinne eines Indizes für deren Unfallkausalität spräche.