Dr. H. hatte in diesem Zusammenhang namentlich geschrieben, die nächtlichen Kribbelparästhesien und das Taubheitsgefühl, welche den Patienten 2 - 3-mal in der Nacht wach werden liessen, hätten nicht medikamentös beeinflusst werden können. Aus beweisrechtlicher Sicht erscheinen diese Angaben von Seiten des behandelnden Arztes fraglich. Festzustellen ist jedenfalls, dass von der behaupteten auf Eigeninitiative erfolgten Behandlung weder im OP-Bericht vom 21. Dezember 2017 noch im Austrittsbericht gleichen Datums wie auch nicht im Bericht vom 23. Januar 2018 etwas erwähnt wird (act. 9.M15; 9.M16; 9.M17), was erstaunt.