5.2 Betrachtet man zunächst die Beschwerdesituation beim Versicherten, wie sie sich nach dem Unfall im Januar 2016 präsentierte, ergibt sich anhand der damals vom I. geschilderten Operationsindikation folgendes: Der Versicherte habe sich durch den Unfall ein massives HWS-Trauma zugezogen. Direkt nach dem Sturz sei es zu Kribbelparästhesien und Hypästhesien in der oberen Extremität gekommen. Des Weiteren habe der Patient ein deutliches Monokelhämatom gezeigt. Es habe sich eine ausgeprägte Schwäche der Muskelgruppen für C5 und C6 auf der rechten Seite präsentiert. Betroffen gewesen seien hauptsächlich die Schulterelevatoren und der Musculus bizeps rechts.