5. 5.1 Im Folgenden stellt sich nun die Frage, inwieweit die Einschätzungen von Dr. D. eine zuverlässige Grundlage darstellen für die Beurteilung des vorliegenden Leistungsanspruchs. Diesbezüglich ist festzustellen, dass Dr. H. hinsichtlich der ab Dezember 2017 dokumentierten Symptomatik von unfallkausalen Beschwerden ausgeht, und es geht nun darum zu prüfen, ob die Beurteilung von Dr. D. vor den Angaben des behandelnden Arztes Stand hält.