Nachdem der behandelnde Arzt des Versicherten, Dr. H., am 17. September 2018 im Rahmen einer Wiedererwägung an die Versicherung B. begründet hatte, weshalb seiner Meinung nach die neue Symptomatik als unfallkausal anzusehen sei, hielt Dr. D. in seiner zweiten Stellungnahme dazu fest, er bleibe bei seiner Beurteilung vom 9. Juli 2018. Dr. H. habe nicht genügend dargelegt, weshalb nach etwa 1.5 Jahren nach dem Unfall die Zunahme der Symptomatik wie die erhebliche Grössenzunahme der Diskushernie C6/7 (neu sei diese nicht nur hemizirkumferentiell gewesen), durch den Unfall vom 23. Januar 2016 erklärt werden könne.