sie wäre ohne Sturz vermutlich erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig geworden. Hingegen sei nicht zu erkennen, wie die Operation der Diskushernie C6/7 unfallkausal gerechtfertigt werden soll, nachdem die Symptome vom Februar 2016 bis Spätherbst 2017 abgeklungen seien, erst dann seien wieder neue Symptome aufgetreten. In diesem Sinne könne kein Rückfall befürwortet werden (act. 9.M18).