4. Der vorinstanzliche Entscheid fusst im Ergebnis auf den Beurteilungen des beratenden Arztes der Versicherung B., Dr. D., vom 9. Juli 2018 bzw. 29. November 2018. In seiner ersten Stellungnahme hatte Dr. D. erklärt, es bestünden schwere degenerative Veränderungen an der HWS. Beim Sturz vom 23. Januar 2016 sei das Myelon vermutlich bei einer leichten Schwellung traumatisiert worden, sodass trotz vorbestehenden degenerativen Veränderungen die Operation vom 2. Februar 2016 als unfallkausal angesehen werden dürfe; sie wäre ohne Sturz vermutlich erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig geworden.