Am 3. Februar 2016 habe das erstellte Röntgenbild eine regelrechte Materiallage gezeigt, ein intaktes Osteosynthesematerial, ein normales Wirbelkörperalingement, sowie einen prävertebralen Weichteilschatten postoperativ leicht verbreitert (act. 10.M7). Die Einsprachegegnerin habe die gesetzlichen Leistungen erbracht und den Fall am 14. Juli 2016 abgeschlossen mit der Zahlung von Fr. 21‘230.30 an das I..