A. Der am XX.XX.1972 geborene A. (nachfolgend: der Versicherte oder Beschwerdeführer) ist seit 1. März 2006 beim C. angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Versicherung B. (nachfolgend: Versicherung B. oder Vorinstanz) gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Mit Datum vom 10. Februar 2016 reichte der Versicherte bei der Versicherung B. eine Unfallmeldung ein, laut welcher er sich am 23. Januar 2016 beim Langlaufen eine Zerrung am rechten Oberarm zugezogen habe; er sei nach vorne gestürzt und habe sich überschlagen (act. 10.A1). Die Vorinstanz anerkannte ihre gesetzliche Leistungspflicht.