13.177 und oben E. 5.3). Dr. F. führte sodann aus, der peroperativ festgestellte Befund mit einem einzigen Riss in der roten Zone des medialen Meniskus im Hinterhorn und die Tatsache, dass der Meniskus wieder habe resinseriert werden können, wie auch der Umstand, dass keine weiteren Substanzverluste notwendig geworden seien, liessen den Befund im MRI als nicht aussagekräftig erscheinen. Ausserdem sei der Entschluss, eine Meniskusnaht durchzuführen, ein deutlicher Hinweis für eine frische Meniskusläsion Diese Angaben wirken nicht überzeugend.