Verbis eine frische Läsion annehme, komme besonderes Gewicht zu. Zu diesem Vorbringen sei bemerkt, dass aufgrund der Arthroskopiebilder im Sinne der schlüssigen Erwägungen von Dr. G. gerade nicht von einer unfallbedingten Läsion des Meniskus ausgegangen werden kann, und es ist nochmals zu betonen, dass Dr. H. ausser der arthroskopischen Kamera keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung standen, um Dinge zu visualisieren (vgl. act. 13.177 und oben E. 5.3).