Seite 14 sprächen, dass schon im Jahr 2012 eine Läsion vorgelegen habe, die wahrscheinlich den Begriff eines degenerativen „Risses“ erfüllt hätte, wenn man eine Arthroskopie vorgenommen hätte (act. 7.164). Insbesondere dies ist ein Aspekt, mit dem sich Dr. H. soweit ersichtlich nicht auseinandergesetzt hatte. Schliesslich wies Dr. G. darauf hin, dass Dr. H. den schlussendlich angetroffenen intraoperativen Befund ursprünglich offenbar falsch eingeschätzt hatte.