Bezüglicher dieser Einschätzungen hatte Dr. G. indes fundiert dargetan und belegt, dass es schlicht nicht nachvollziehbar sei, wie Dr. H. das Vorliegen degenerativer Veränderungen pauschal habe verneinen können. Ohnehin ist hinsichtlich des fraglichen Schreibens vom 23. Dezember 2019 wiederum festzustellen, dass die Ausführungen zu den MRT-Auf- nahmen bzw. die Aussage, weshalb die Meinung von Dr. J. nicht geteilt werde, von Dr. H. nicht begründet werden.