Bezogen auf die MRT-Aufnahmen hatte er dannzumal ausgeführt, dass das Kernspintomogramm vom 2. Februar 2012 keinerlei Veränderungen und/oder Degeneration des Innenmeniskushinterhorns zeige und dass er die Meinung des für das MRT vom 31. August 2018 zuständig gewesenen Radiologen Dr. J. nicht teile. Bezüglicher dieser Einschätzungen hatte Dr. G. indes fundiert dargetan und belegt, dass es schlicht nicht nachvollziehbar sei, wie Dr. H. das Vorliegen degenerativer Veränderungen pauschal habe verneinen können.