5.2 a) Betrachtet man im Einzelnen, was den Beurteilungen der beratenden Ärzte der Versicherung B. von anderen Ärzten, auf welche sich der Versicherte beruft, entgegengehalten wurde, so hatte der damals für die Arthroskopie vom 14. September 2018 zuständig gewesene Dr. H. in seinem Operationsbericht ausgeführt, aufgrund der Unfalls und der zurückliegenden Kniedistorsion vom 12. August 2018 denke er, dass eine frische Läsion vorliege. Begründet wurde dies nicht weiter, wie Dr. G. und Dr. D. zurecht feststellen. Im Sinne der Einschätzungen von Dr. G. besteht der Eindruck, dass Dr. H. auf Basis einer rein zeitlichen Sichtweise argumentierte.