Der im Rahmen des MRI vom 31. August 2018 angestellte Vergleich mit der Voruntersuchung ergab eine progrediente Degeneration und den Nachweis einer vertikalen bzw. radiären Ruptur des Innenmeniskuks am Hinterhorn mit progredienter Verletzung des menisko-kapsulären Ansatzes und synoviale Reizung. Im Übrigen hatte Dr. G. auch darauf hingewiesen, dass die Arthroskopiebilder vom 14. September 2018 eine unfallkausale Meniskusläsion nicht zu belegen vermöchten.